fairkom ist bemüht, seine Webdienste barrierefrei zugänglich zu machen, also dass diese auch von Menschen mit einer Sehschwäche oder mit Screenreadern benutzt werden können. Unser Bemühen steht im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) und wir sehen uns damit als Mitwirkende in einem globalen A11Y Prozess.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webdienste sind größtenteils mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen (noch) nicht barrierefrei:
Für einige nicht-dekorative Bilder kann der Alternativtext fehlen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) teilweise nicht erfüllt. Wir planen, alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen und Alternativtexte bei dekorativen Bildern zu entfernen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Für fairteaching.net oder andere mit BigBlueButton umgesetzte Videokonferenzlösungen wurden folgende Ausnahmen von WCAG 2.0 Richtlinien von Experten berichtet:
- bei eingespielten Präsentationen besteht kein Einfluss auf die Qualität bezüglich Barrierefreiheit
- die geteilten Notizen haben eingeschränkte Zugänglichkeit
- die Untertitelfunktion (Closed Captioning) hat eingeschränkte Zugänglichkeit
Für pro.fairteaching.net oder andere mit bbb@scale umgesetzte BigBlueButton Portale gibt es Mängel bei der anonymen Anmeldung zu einem Raum, etwa dass die Bestätigung mit Enter nicht bezeichnet ist oder dass beim Einrichten von Räumen einige Elemente keine Label - Bezeichnungen besitzen. Wir arbeiten mit den Entwickler:innen an einer Verbesserung.
Feedback
Unsere Angebote und Services werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Barrieren auffallen, die die Benutzung unserer Websites behindern – oder Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vorhanden sind – so bitten wir um Mitteilung beim entsprechenden Projekt des Services im gitlab (fairlogin erforderlich) oder um eine Supportnachricht.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen oder wenn wir für öffentliche Einrichtungen Dienstleistungen erbringen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, kann die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 2.5.22 bearbeitet.